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Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Von Wasserqualität bis Drohnenrecht. Suchen Sie nach einem Stichwort oder filtern Sie nach Thema.

Muss man eine PV-Anlage überhaupt reinigen?

Nicht jede und nicht jedes Jahr. Regen spült einen Teil des Schmutzes ab, aber nicht alles: Am unteren Rahmen bleibt ein Streifen stehen, und festsitzender Belag wie Vogelkot, Moos oder Stallstaub löst sich nicht. Im deutschen Mittel kostet Verschmutzung laut DLR rund 2 % Ertrag, auf Stalldächern sind es nach Angaben der DLG 10 bis 15 %.

Schicken Sie uns zwei Fotos. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Reinigung bei Ihnen lohnt.

Wie oft sollte gereinigt werden?

Das hängt von der Lage ab. Ein Wohnhaus mit normaler Dachneigung kommt oft mehrere Jahre ohne Reinigung aus. In der Nähe von Bäumen, Straßen oder bei flachen Modulen lohnt sie sich meist jährlich. Für Stalldächer empfiehlt die DLG zwei Reinigungen im Jahr: nach der Blüte und nach der Ernte.

Mit welchem Wasser reinigen Sie?

Mit dem Wasser, das Ihr Modulhersteller vorgibt. Meist ist aufbereitetes, kalkarmes Wasser ideal, weil es ohne Flecken abtrocknet. Einzelne Hersteller schließen vollentsalztes Wasser aber ausdrücklich aus. Deshalb lesen wir vor jedem Auftrag die Reinigungsanleitung Ihrer Module. Das Wasser hat Umgebungstemperatur.

Benutzen Sie Reinigungsmittel?

Nein. Das Fraunhofer CSP hat 2026 fünf handelsübliche PV-Reiniger getestet: Drei davon schädigten die Antireflexschicht dauerhaft, mit bis zu 5,6 % weniger Leistung. Wasser und eine weiche Bürste reichen in aller Regel. Wo es wirklich nicht ohne geht, verwenden wir nur, was der Hersteller freigibt.

Gefährdet eine Reinigung meine Garantie?

Eine Reinigung nach Herstellervorgabe nicht. Hochdruck- und Dampfreiniger, Scheuermittel, Klingen oder aggressive Chemie können dagegen die Garantie kosten. Genau darauf verzichten wir.

Zu welcher Tageszeit reinigen Sie?

Früh am Morgen, am Abend oder bei Bewölkung. Hersteller begrenzen den Temperaturunterschied zwischen Wasser und Modul, zum Beispiel auf 10 K, und reinigen lassen sich die Module am besten bei wenig Sonne. Bei Frost und unter 5 °C reinigen wir nicht.

Betreten Sie die Module?

Nein, nie. Module sind nicht begehbar, und Mikrorisse sieht man erst später. Wir arbeiten mit Teleskopstangen vom Boden oder vom Dachrand und bei Bedarf von einer Hubarbeitsbühne aus.

Was zeigt eine Drohnen-Thermografie?

Alles, was im Betrieb wärmer wird als es sollte: heiße Zellen, aktive Bypass-Dioden, ausgefallene Teilstrings oder Module, verschmutzte Zellreihen, warme Steckverbinder und typische Muster von PID. Nicht jeder Fehler wird warm. Wenn das Wärmebild Fragen offen lässt, sagen wir Ihnen, welche Messung weiterhilft.

Was kostet eine Thermografie?

Das hängt von Anlagengröße, Dach, Zugang und Berichtsumfang ab. Deshalb bieten wir die Thermografie auf Anfrage an. Schicken Sie uns ein paar Angaben zur Anlage, dann bekommen Sie vorab einen verbindlichen Preis.

Bei welchem Wetter fliegen Sie?

Die Vornorm DIN IEC/TS 62446-3 verlangt mindestens 600 W/m² Einstrahlung, höchstens zwei Achtel Bewölkung und Wind bis 4 Beaufort. In Niedersachsen klappt das in der Regel von April bis September zur Mittagszeit. Den genauen Termin stimmen wir kurzfristig mit Ihnen ab.

Ist der Bericht ein Gutachten?

Nein. Sie bekommen einen Bericht mit Wärmebildern, Modulplan und Empfehlungen. Wenn Sie einen Mangel oder Schaden gegenüber Installateur, Versicherung oder Gericht belegen müssen, brauchen Sie ein Gutachten. Das übernimmt unser TÜV-zertifizierter Gutachter bei PV-Gutachter Niedersachsen.

Darf die Drohne über mein Haus und das der Nachbarn fliegen?

Über Ihr Grundstück fliegen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, so verlangt es § 21h der Luftverkehrs-Ordnung. Die holen wir mit dem Auftrag schriftlich ein. Nachbargrundstücke überfliegen wir ohne deren Zustimmung nicht, und die Aufnahmen beschränken wir auf Ihre Anlage.

Wie hoch fliegt die Drohne?

So hoch, dass das Wärmebild die Auflösung der Norm erreicht: höchstens 3 cm pro Bildpunkt, also mindestens 5 mal 5 Bildpunkte je Zelle. Bei einem Wohnhaus sind das wenige Dutzend Meter über dem Dach.

Was kostet eine Reinigung?

Für ein Wohnhaus mit bis zu 20 Modulen 349 €, bis 30 Module 399 €, jedes weitere Modul 8 €, ab dem 61. Modul 6 €. Das sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer und Anfahrt bis 30 km. Landwirtschaft und Gewerbe rechnen wir nach Fläche ab 1,30 €/m² netto, der Mindestauftrag liegt bei 690 € netto. Den genauen Preis berechnen Sie im Preisrechner.

Kann ich die Reinigung von der Steuer absetzen?

In der Regel ja, als Handwerkerleistung nach § 35a EStG: 20 % der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr. Voraussetzung sind ein selbst bewohntes Haus, eine Rechnung und eine Überweisung. Wir weisen den Lohnanteil auf der Rechnung getrennt aus. Bei gewerblichen Anlagen sind die Kosten Betriebsausgaben. Im Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Warum fallen 19 % Mehrwertsteuer an?

Der Nullsteuersatz für Photovoltaik gilt nur für Lieferung und Installation. Reinigung und Prüfung sind Dienstleistungen und werden regulär mit 19 % berechnet.

Gibt es einen Nachbarschaftsrabatt?

Ja. Wenn in Ihrer Straße oder Ihrem Ort mehrere Anlagen am selben Tag gereinigt werden, teilen sich alle die Anfahrt, und jede Reinigung wird 10 % günstiger. Sprechen Sie Ihre Nachbarn einfach an.

Wie läuft ein Auftrag ab?

Sie schicken uns die Anfrage mit zwei Fotos. Wir melden uns mit einem Festpreis und schlagen einen Termin vor. Gereinigt wird am Morgen. Eine Thermografie stimmen wir auf Wunsch gesondert mit Ihnen ab. Danach bekommen Sie den Bericht per E-Mail.

Muss ich beim Termin zu Hause sein?

Nicht unbedingt. Wir brauchen Zugang zum Grundstück und, wenn vorhanden, einen Außenwasserhahn. Gibt es keinen, bringen wir Wasser mit. Für eine Thermografie per Drohne holen wir vorher Ihre schriftliche Zustimmung ein.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Für eine Reinigung meist innerhalb weniger Wochen. Eine Thermografie hängt vom Wetter ab. Sobald ein passender sonniger Tag kommt, melden wir uns.

Sind Sie versichert?

Ja. Für Arbeiten am Dach haben wir eine Betriebshaftpflicht. Drohnenflüge für eine Thermografie sind zusätzlich über die vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflicht versichert.

Reinigen Sie auch Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen?

Ja. Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter übernehmen wir die Reinigung, auf Wunsch mit Thermografie, kündigen den Termin per Aushang an und schicken einen Fotobericht je Liegenschaft. Mehr dazu auf der Seite Mehrfamilienhaus.

Wie erfahren die Mieter vom Termin?

Die Verwaltung bekommt von uns rechtzeitig eine Vorlage für den Aushang: Datum, Uhrzeit, was wir machen und, falls eine Thermografie dabei ist, ein Hinweis auf den Drohnenflug. Auf Wunsch hängen wir ihn auch selbst aus.

Gibt es Konditionen für mehrere Objekte?

Ja. Für Verwaltungen und Betriebe mit mehreren Liegenschaften schließen wir einen Rahmenvertrag mit festem Jahresplan. Objekte in der Nähe reinigen wir am selben Tag, das spart Anfahrt.

Beschädigen Sie auf dem Flachdach die Abdichtung?

Nein. Wir legen Schutzmatten unter Leitern und Geräte, laufen nur auf freien Flächen oder Wegen und arbeiten ohne Chemie, die Bitumen oder Folie angreifen könnte. Ballast und Aufständerung bleiben, wo sie sind.

Was ist mit Lichtkuppeln auf dem Dach?

Lichtkuppeln und Lichtbänder sind in der Regel nicht durchsturzsicher. Wir halten Abstand, sichern sie ab oder arbeiten angeseilt an Anschlagpunkten. Gibt es keine sichere Möglichkeit, kommen wir mit der Hubarbeitsbühne.

Wie sicher ist die Arbeit auf Stall- und Wellplattendächern?

Licht- und Wellplatten sind nicht durchsturzsicher. Solche Dächer betreten wir grundsätzlich nicht. Wir reinigen vom Boden oder von einer Hubarbeitsbühne aus, immer zu zweit.

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